Im Zuge der massiven Zunahme rechtspopulistischer Veranstaltungen verzeichneten Journalistenverbände eine zunehmende Zahl von Einschüchterungsversuchen und auch tatsächlicher Gewalt gegenüber Medienvertretern. Von „Lügenpresse – halt die Fresse!“ war und ist es nicht weit zur Parole „Lügenpresse – auf die Fresse!“ Nicht selten heizen rechtspopulistische Redner die Ressentiments gezielt an. Rolf H., der bei einer AfD-Veranstaltung in Nürnberg Berichterstatter attackierte, kam jedoch wenigstens nicht ungestraft davon.
Von Thomas Witzgall
Für Fotografen kein unbekannter Täter
Wer auf Veranstaltungen von Pegida in München und Nürnberg oder im Umfeld von Michael Stürzenberger schon einmal Fotos machen wollte und nicht zum Kreis der Veranstalter gehörte, hatte wahrscheinlich schon Kontakt mit Rolf H. Was er gerade zur Hand hat, Fahne, Schild oder Regenschirm, wird vor das Objektiv gehalten. Teilweise stalkt er einzelne Fotografen auch über den ganzen Versammlungsbereich. Den allgemeinen Trubel nach Beendigung einer Veranstaltung mit Björn Höcke in Nürnberg nutzte der mehrfach vorbestrafte Mann für eine persönliche Attacke auf die „Lügenpresse“. Der Täter ist kein Unbekannter, sondern ein wichtiger Helfer sowohl von Münchens Pegida-Chef Heinz Meyer als auch von Michael Stürzenberger.
Der 1964 in Reutlingen geborene und gelernte Bauschlosser ist ein zentraler Helfer bei Pegida in München und auch für Stürzenberger aktiv. Zusammen mit diesem besuchte er vor zehn Monaten auch die Versammlung der AfD in Nürnberg mit dem Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke auf dem Hallplatz im Herzen der Frankenmetropole.
Gegen Ende der Veranstaltung, so berichtete es heute der Fachjournalist Robert Andreasch, kam H. zuerst auf ihn zu, attackierte ihn verbal und trat mehrfach leicht gegen sein Schienbein. Dann wandte er sich unvermittelt mit Jonas Miller einem weiteren Medienvertreter zu, rief im laut Anklage zu, er solle verschwinden und versetzte ihm einen Kopfstoß. Miller, der für ein Nachrichtenportal anwesend war, erlitt in Folge eine Schwellung oberhalb der Nase und litt bis in die Abendstunden des Folgetages an Schwindelgefühl und Kopfschmerzen.
Intensivtäter mit angeblich günstiger Sozialprognose
H.s kriminelle Vorgeschichte reicht zurück bis ins Jahr 1981 und ist sehr umfangreich. Auf 32 Eintragungen im Bundeszentralregister kam die Richterin bei der üblichen Verlesung, wobei das nicht alles Einzelstraftaten waren, sondern auch mal Gerichtstermine, in denen eine alte Strafe zu einer neuen Strafe zusammengefasst wurden. Im Katalog war vieles dabei: Widerstand gegen Polizeibeamte, Erschleichung von Leistungen, Raub, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, Beleidigungen und diverse Formen der Körperverletzung.
Weil allerdings die letzte Strafe schon 2008 verhängt wurde und die Bewährung ohne neue gravierende Straftaten „durchgestanden“ wurde, sahen sich Staatsanwaltschaft und Richterin zu einer günstigen Sozialprognose veranlasst – die Voraussetzung für eine Aussetzung auf Bewährung. Allerdings muss H. 2.000 Euro als Auflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nach Informationen unserer Redaktion wartet allerdings in München ein weiteres Verfahren auf H., das wegen Erkrankung des Richters verschoben werden musste. H. bestritt den Prozess ohne Rechtsbeistand, zeigte keinerlei Reue und ließ sich zu manch bissigen Worten hinreißen.
Vor dem Gerichtssaal soll er einen Zeugen angegangen haben, weshalb zusätzliche Beamte die Aussage begleiteten. Nach der Tat im Oktober 2015 beteiligte sich H. an der Veranstaltung von Pegida Nürnberg am Nachmittag und baute für deren Chef Tegetmeyer die Lautsprecheranlage mit auf.
BJV: Unliebsamer Journalismus lässt sich nicht ausknocken
Für Michael Busch, Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbandes, ist das Urteil mehr als die Ahndung eines trivialen Kopfstoßes. Einschüchterung, so Busch gegenüber ENDSTATION RECHTS., dürfe nicht funktionieren. Jedes Nachgeben von Seiten der Justiz wäre für ihn ein fatales Signal gewesen. „Wenn du einen unliebsamen Journalisten begegnest, knock ihn aus und alles wird gut“. Das Urteil stellte für ihn klar, dass Pressefreiheit und grunddemokratische Rechte nicht per Kopfstoß ins Wanken gebracht werden können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieser Text von von Thomas Witzgall wurde zuerst auf endstation-rechts.de veröffentlicht. Wir bedanken uns beim Autor für die Erlaubnis, ihn an dieser Stelle zu republizieren.